Hautkrebsscreening

Hautkrebsscreening

Das gesetzliche Vorsorgeprogramm des Hautkrebsscreenings

Im Jahre 2008 wurde in Deutschland ein bundesweites Hautkrebsfrüherkennungsprogramm eingeführt. Vielfach wird auch vom Hautkrebsscreening gesprochen. Damit hat der Gesetzgeber vorgegeben, wann, bei welchen Personen, welche Leistungen wie oft die gesetzlichen Krankenkassen Vorsorgeuntersuchungen bezahlen müssen. Nach diesen Vorgaben liegt das Mindestalter bei 35 Jahren. Die Untersuchung muss alle 2 Jahre erstattet werden.

Einige Krankenkassen haben Sonderverträge mit verbesserten Bedingungen abgeschlossen.

Privat versicherte Patienten sind von diesen Regelungen ausgenommen. Hier werden Hautuntersuchungen immer erstattet.

Aber: Auch Kassenpatienten können Leistungen zubuchen (als Privatleistung): 

  • Hautkrebsscreening unterhalb der Altersgrenze der Krankenkasse
  • Hautkrebsscreening häufiger als alle 2 Jahre
  • Zusätzlicher digitaler Photoscan der Haut